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Liebe Freunde der ÖDP,
Kurz vor Weihnachten möchte ich Ihnen noch ein paar Infos zukommen lassen und würde mich freuen, wenn Sie sich an den aufgeführten Petitionen beteiligen würden.
Viele Grüße
Guido Klamt
o Es gibt eine Sonderausgabe der ÖDP-Zeitschrift ÖkologiePolitik zum Thema Wegfall der 5%-Hürde bei der Europawahl:
o ÖDP protestiert gegen den Bau von Atomkraftwerken in Polen
Im Rahmen des grenzüberschreitenden strategischen Umweltprüfungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger in diversen deutschen Bundesländern noch bis 4. Januar die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Kraftwerksbau zu schreiben.
Die ÖDP bietet auf Ihrer Homepage vorgefertigte Einwendungen an, die direkt per Mail an die zuständige polnische Behörde verschickt werden können.
"Die Möglichkeit der Einwendung ist ein wichtiges Instrumentarium für mehr Bürgerbeteiligung in Europa. Wir hoffen, dass viele Menschen Ihre Meinung der polnischen Regierung mitteilen," erläutert der ÖDP-Atomexperte Prof. Klaus Buchner. Zu den Gründen, die gegen den Bau von Atomkraftwerken sprechen, sagt der ÖDP-Politiker, dass z. B. im polnischen Atomprogramm keine Lehren aus dem Unglück in Fukushima gezogen wurden. "Die Autoren des Atomprogramms gehen von vorneherein davon aus, dass es zu keinem wirklich schweren Unfall kommt. Diese Annahme ist aus meiner Sicht grob fahrlässig."
Außerdem gingen die Autoren mit keinem Wort auf die Gefahren ein, die Radioaktivität mit sich bringt. "Weder die vielen tausend Toten im Uranbergbau, noch die erhöhte Zahl der Krebsfälle bei Kindern rund um Atomkraftwerke oder gar die Missbildungen nach schweren Atomunfällen, finden hier Erwähnung. Es scheint so, als ob die Autoren die negativen Seiten der Atomenergie einfach ausblenden wollten," sagt Buchner.
Er kritisiert auch, dass es auf die Frage nach einem Endlager für den Atommüll keine Antwort gebe. "Hier wird viel zu sorglos die ganze Verantwortung auf die nachfolgenden Generationen abgeschoben. In keinem Land auf der Welt gibt es ein sicheres Endlager; die polnische Regierung hat sich dieses Problems noch nicht einmal ansatzweise angenommen," so Buchner weiter.
Er hofft, dass viele Bürger von der Möglichkeit der Einwendung Gebrauch machen und so die polnische Regierung davon überzeugen können, keine Atomkraftwerke zu bauen.
o Prof. Klaus Buchner, ÖDP-Programmkommission zum Europäischen Stabilitätsmechanismus:
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt. Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.
Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.
Entsprechend hoch sind die Verpflichtungen, die die Euroländer mit dem ESM eingehen wollen: Für das Grundkapital müssen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro eingezahlt werden. Deutschland trägt dazu 27,1464% bei, das sind gut 21,7 Milliarden. Bei Bedarf müssen aber innerhalb von 7 Tagen insgesamt 700 Milliarden Euro bereit stehen (Art. 9 III des ESM-Vertrags). Davon treffen Deutschland wieder gut 27%, also 190.084.800.000 € (Anhang 2 des Vertrags). Das bedeutet, dass Deutschland innerhalb einer Woche „unwiderruflich und bedingungslos“ noch zusätzliche 190 – 21,7 = 168,3 Milliarden aufbringen muss (Art. 9 III ESM). Das ist aber noch nicht genug: Fällt ein Land wegen Zahlungsunfähigkeit aus, müssen die restlichen Länder dessen Zahlungsverpflichtungen übernehmen. Dabei ist zu bedenken, dass zur Zeit nicht nur Griechenland und Italien Zahlungsschwierigkeiten haben, sondern auch Spanien, Portugal und Irland. Weitere europäische Länder werden von den Rating-Agenturen herabgestuft. Im schlimmsten Fall müssen einige wenige Länder diese 700 – 80 = 620 Milliarden Euro innerhalb von 7 Tagen aufbringen.
Dann reichen aber die 700 Milliarden Euro zur „Rettung“ des Euro nicht aus, weil weitere Länder unterstützt werden müssen. Auch dafür ist beim ESM vorgesorgt: In Art. 10 I wird festgelegt, dass der Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der beigetretenen Staaten besteht, einstimmig eine Kapitalerhöhung beschließen kann, die dann innerhalb von 7 Tagen einbezahlt werden muss. Hier könnte man denken, wegen des Einvernehmens bei solchen Beschlüssen würde sich alles in einem demokratisch legitimierten Rahmen bewegen, denn der deutsche Finanzminister sollte vor seiner Zustimmung zur Kapitalerhöhung den Bundestag fragen. Aber auch für diesen Fall ist im ESM-Vertrag vorgesorgt: In Art. 27 und 30 wird festgelegt, dass alle am ESM beteiligten Personen Immunität genießen. Auch das Vermögen des ESM ist unantastbar. Das bedeutet: Wenn der deutsche Finanzminister ohne Rückendeckung durch den Bundestag rechtswidrig einer Kapitalerhöhung zustimmt, bleibt er straffrei, und auch das eingezahlte Geld kann nicht mehr zurückgefordert werden. Hier wird jedes rechtsstaatliche Prinzip durchbrochen. Dabei handelt es sich um Beträge in der Größenordnung des Bundeshaushalts, die im schlimmsten Fall von Deutschland innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit ist entweder Deutschland zahlungsunfähig, oder es entsteht eine Inflation ungeheueren Ausmaßes.
Der ESM-Vertrag gibt also einer Gruppe von europäischen Finanzministern die Möglichkeit, ohne Billigung des Bundestags ungestraft die Wirtschaft in Deutschland zu zerstören, um ausländische Großbanken oder andere Euro-Staaten zu sanieren.
Schlimmer noch: Die Finanzminister können beschließen, alle Aufgaben des ESM an von ihnen ausgewählte Direktoren zu übertragen (Art. 5 Abs. 6 lit. l ESM-Vertrag), die lediglich hinreichendes finanzpolitisches Fachwissen haben müssen. Damit könnte man sogar Vertreter eben solcher Großbanken, welche die Finanzkrise verursacht haben, zu ESM-Direktoren machen und diesen dann die Macht im ESM übergeben.
Alle Auflagen, welche die Einwohner der Schuldnerstaaten zu spüren bekommen, sind laut dem Euro-Gipfel vom 26.10.2011 sowie dem Ecofin-Rat vom 10.05.2010 mit einer Strenge wie in der Praxis des Internationalen Währungsfonds vorgesehen, also ohne jegliche Rücksicht auf soziale Grund- und Menschenrechte. Und das, obwohl der größte Teil der Hilfskredite zur Bezahlung der bisherigen Gläubiger und gerade nicht für den laufenden Staatshaushalt verwendet wird.
Inzwischen hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass ihr selbst diese Regeln des ESM nicht mehr ausreichen. Sie will, dass die Euro-Staaten weitere Kompetenzen für ihren Haushalt an die EU-Kommission abgeben, die weder demokratisch legitimiert ist, noch in Wirtschaftsfragen von einem Parlament kontrolliert wird. Die Kommission steht unter dem Einfluss von Wirtschaftsverbänden und vertritt hauptsächlich deren Interessen. Nach dem Vertrag von Lissabon ist das ein weiterer Schritt beim Übergang von der Demokratie zur Herrschaft der Banken und Wirtschaftsverbände.
[1] Wie am 30. 11. 2011 von Prof. Häde in der mündlichen Verhandlung zur Organklage der Grünen Bundestagsfraktion gegen die Verheimlichungspolitik der Bundesregierung zum ESM bestätigt wurde, ist der ESM nicht primär für die Sanierung der Staatshaushalte gedacht, sondern für die Bankenrettung. Dass es wirklich um Bankenrettung geht, zeigen auch die offiziellen Stellungnahmen auf der Webseite des Europäischen Rats zu den Gipfeln vom 16./17.12.2010, 24./25.03.2011 und 21.07.2011. An diesem 21.07.2011 wurde offiziell von den Regierungschefs der Staaten der Eurozone bestätigt, dass beim ganzen Euro-Rettungsschirm die „Finanzstabilität“ im Vordergrund steht. Und diese ist laut der Stellungnahme zum 24./25.03.2011 eben gerade nicht als Stabilität der Staatsfinanzen definiert, sondern als Stabilität des Finanzsektors, womit vor allem Großbanken gemeint sind.
Ermöglicht wurde dies durch eine „kleine“ Änderung in den EU-Verträgen am 16./17.12.2010 (Art. 136 Abs. 3 AEUV).